Die Finanzberater Kosten lassen sich nicht mit einem einzigen Preis beantworten. Je nach Leistung kann ein Berater über Provisionen, ein Stundenhonorar, einen Festpreis, eine laufende Pauschale, einen Prozentsatz des betreuten Vermögens oder eine Kombination dieser Modelle vergütet werden. Hinzu kommen möglicherweise Kosten der empfohlenen Produkte.
Auf der Rechnung sichtbare Honorare sind deshalb nur eine Kostenebene. Abschluss- oder Vermittlungsprovisionen können für den Kunden nicht unmittelbar als Rechnung sichtbar sein, während Fonds-, Depot-, Transaktions- oder Versicherungskosten direkt im Produkt oder im Vertriebsweg berücksichtigt werden. Auch ein kostenloses Erstgespräch bedeutet nicht, dass die gesamte Beratung kostenfrei ist. Je nach Auftrag kann es um eine einzelne Analyse, eine konkrete Vermittlung oder eine langfristige Finanzplanung gehen; entsprechend unterschiedlich werden Aufwand und Vergütung berechnet. Dieser Artikel erklärt die Modelle, zeigt fiktive Berechnungen und hilft beim Angebotsvergleich.
Finanzberater-Kosten: Drei Ebenen müssen unterschieden werden
Aus fachlicher Sicht sollten Verbraucher drei Kostenebenen trennen: Empfänger, Zeitpunkt und Gegenleistung werden dadurch erkennbar.
1. Kosten für die eigentliche Beratung
Hierzu gehören Stundenhonorare, Projektpauschalen und laufende Betreuungshonorare. Sie werden üblicherweise direkt zwischen Kunde und Anbieter vereinbart.
2. Vergütungen durch Produktanbieter
Dazu können Abschluss-, Vermittlungs- oder Bestandsvergütungen und andere Zuwendungen gehören. Ihre Zulässigkeit hängt vom Tätigkeits- und Rechtsrahmen ab.
3. Kosten des empfohlenen Finanzprodukts
Möglich sind Abschluss-, Verwaltungs-, Fonds-, Depot-, Transaktions-, Versicherungs- oder Erfolgsgebühren. Nicht jedes Produkt enthält jede Position.
| Kostenebene | Wer erhält das Geld? | Wann entstehen die Kosten? | Typische Beispiele | Wichtige Nachfrage |
|---|---|---|---|---|
| Finanzberater Kosten für Beratung | Berater oder Beratungsunternehmen | Einmalig oder laufend | Stundensatz, Festpreis, Pauschale | Welche Arbeit ist enthalten? |
| Vertrieb | Vermittler oder Vertriebsorganisation | Bei Abschluss oder fortlaufend | Provision, Bestandsvergütung | Wer zahlt wie viel? |
| Produkt | Anbieter, Fonds, Depotstelle oder weitere Dienstleister | Beim Einstieg, während der Laufzeit oder bei Transaktionen | Abschluss-, Verwaltungs-, Depotkosten | Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Jahr? |
Welche Vergütungsmodelle gibt es bei Finanzberatern?
Der Begriff Finanzberater umfasst Beratungs-, Vermittlungs- und gegebenenfalls Verwaltungsleistungen. Erlaubnis, Aufsicht und Informationspflichten variieren nach Tätigkeit und Produkt. „Honorarberater“ bezeichnet nicht automatisch eine bestimmte gesetzliche Kategorie.
Provisionsbasierte Finanzberatung
Bei einer provisionsbasierten Finanzberatung zahlt häufig der Produktanbieter oder ein Vertriebspartner eine Vergütung, wenn ein Vertrag zustande kommt. Neben einer anfänglichen Abschluss- oder Vermittlungsprovision können laufende Bestandsvergütungen bestehen. Für den Kunden erscheint das Gespräch möglicherweise ohne direkte Rechnung; die Vergütung kann jedoch im Produkt oder im Vertriebsweg berücksichtigt sein.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, provisionsbasierte Beratung automatisch als kostenlos anzusehen. Provisionen sind weder generell verborgen noch unzulässig. In anwendbaren Bereichen müssen Kosten und Zuwendungen vor Vertragsschluss erläutert werden. Die BaFin weist bei Anlageberatung auf die Offenlegung von Drittprovisionen hin. Hinweise der BaFin zu Kosten und Provisionen helfen bei der Einordnung.
Diese Fragen sollten Sie bei einer Provisionsberatung stellen:
- Welche Provision erhalten Sie bei einem Abschluss?
- Wer zahlt die Provision?
- Gibt es laufende Bestandsvergütungen?
- Unterscheidet sich Ihre Vergütung je nach Produktanbieter?
- Welche Kosten entstehen direkt im Produkt?
- Erhalte ich vor dem Abschluss eine vollständige Kostenübersicht?
- Welche Alternativen ohne oder mit geringerer Vertriebsvergütung wurden geprüft?
Beratung gegen Stundenhonorar
Beim Stundenmodell wird Arbeitszeit vergütet. Berechnet werden können Gespräche, Vorbereitung, Analyse, Dokumentation und Nachbereitung. Klären Sie Tätigkeiten, Stundenlimit und Umsatzsteuer im Finanzberater Stundensatz.
Gesamthonorar = vereinbarter Stundensatz × abgerechnete Stunden
Bleibt der Leistungsumfang offen, lässt sich der Endbetrag nur schwer abschätzen. Eine Aufwandsschätzung mit Obergrenze verbessert die Planbarkeit.
Festpreis oder Projektpauschale
Ein Festpreis eignet sich für klar umrissene Aufgaben, beispielsweise eine Ruhestandsplanung oder Analyse bestehender Verträge. Die schriftliche Leistungsbeschreibung sollte festhalten:
- Ziel und Umfang des Projekts;
- einbezogene Themen, Verträge und Produkte;
- Anzahl und Dauer der Gespräche;
- enthaltene Analysen, Berechnungen und Überarbeitungen;
- Form und Umfang der Abschlussdokumentation;
- Preis für Zusatzleistungen und Änderungen des Umfangs.
Laufende Betreuungspauschale
Monatliche oder jährliche Pauschalen können Finanzgespräche, Planungsupdates, Vertragsprüfungen, Anpassungen, Dokumentenkoordination oder Rückfragen umfassen. Klären Sie Umfang, Reaktionszeiten und separat berechnete Tätigkeiten.
Prozentuale Vergütung auf das betreute Vermögen
Bei diesem Modell richtet sich die Vergütung nach einer vereinbarten Vermögensbasis. Jährliche Vergütung = betreutes Vermögen × vereinbarter Prozentsatz. Steigt das berücksichtigte Vermögen, steigt regelmäßig auch der absolute Eurobetrag. Die Abrechnung kann monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen.
Zu klären sind Bewertungsstichtag, einbezogene Anlagen, Mindestgebühren und Zusatzkosten. Auch ein kleiner Prozentsatz kann langfristig relevant sein. Beratung, Vermittlung und Finanzportfolioverwaltung bleiben unterschiedliche Leistungen.
Mischmodelle und zusätzliche Gebühren
Möglich sind Grundhonorar plus Stundenabrechnung, Projektpreis plus Betreuung, Honorar plus Produktkosten oder Vermögensprozentsatz plus Depotkosten. Mehrere Ebenen müssen verständlich dokumentiert werden.
| Vergütungsmodell | Abrechnungsgrundlage | Vorteil für die Planbarkeit | Mögliche Herausforderung | Besonders zu prüfen |
|---|---|---|---|---|
| Provision | Produktabschluss oder Bestand | Keine direkte Rechnung möglich | Vergütung weniger sichtbar | Höhe und Zahler |
| Stundenhonorar | Zeitaufwand | Klare Formel | Stundenzahl offen | Abrechenbare Tätigkeiten |
| Festpreis | Definiertes Projekt | Fester Betrag | Nachträge bei Änderungen | Leistungsgrenzen |
| Betreuungspauschale | Monat oder Jahr | Regelmäßige Zahlung | Nutzen kann schwanken | Enthaltene Leistungen |
| Prozentuale Vergütung | Vermögensbasis | Rechenbar | Betrag verändert sich | Bemessungsgrundlage |
| Mischmodell | Mehrere Grundlagen | Leistung flexibel | Gesamtkosten komplex | Keine Doppelberechnung |
Ist eine kostenlose Finanzberatung wirklich kostenlos?
„Finanzberater kostenlos“ kann heißen, dass keine direkte Rechnung entsteht. Bei einem Produktabschluss kann dennoch eine mittelbare Drittvergütung fließen. Das kostenfreie Erstgespräch kann auf Kennenlernen und Bedarfsklärung begrenzt sein.
Nicht jedes Gespräch führt zum Abschluss. Prüfen Sie dennoch den Gesamtprozess: Was ist kostenfrei, wann entsteht Vergütung und welche Produktkosten folgen?
Praxisregel: Fragen Sie nicht nur, was Sie direkt bezahlen. Fragen Sie auch, welche Vergütung der Berater von Dritten erhält und welche Kosten im empfohlenen Produkt enthalten sind.
Welche Produktkosten können zusätzlich entstehen?
Ein Finanzberatung-Honorar ersetzt nicht die Kosten eines späteren Produkts. Möglich sind Abschluss- und Ausgabeaufschläge, Verwaltungs-, Fonds-, Depot-, Transaktions-, Versicherungs-, Wechsel-, Erfolgs- oder Änderungskosten. Steuern sind keine Beratervergütung.
| Kostenart | Einmalig oder laufend? | Wo sollte sie ausgewiesen sein? | Einfluss auf die Gesamtkosten | Frage an den Anbieter |
|---|---|---|---|---|
| Abschlusskosten | Meist einmalig | Angebot oder Produktunterlagen | Belastet den Start | Wie viel fließt in Kosten? |
| Ausgabeaufschlag | Beim Erwerb | Kosteninformation | Erhöht Einstiegskosten | Gibt es Alternativen? |
| Verwaltungs- und Fondskosten | Laufend | Produkt- und Kostenunterlagen | Mindert laufend das Ergebnis | Wie hoch pro Jahr? |
| Depotkosten | Laufend | Preisverzeichnis | Zusätzliche Fix- oder Prozentkosten | Welche Positionen sind enthalten? |
| Transaktionskosten | Je Vorgang | Preis- und Kosteninformation | Steigt mit Handelsaktivität | Wie oft wird umgeschichtet? |
| Versicherungskosten | Einmalig und laufend | Produktunterlagen | Abhängig von Vertrag und Laufzeit | Welche Kosten wirken wann? |
| Erfolgsabhängige Gebühr | Bei Bedingungseintritt | Vertragsbedingungen | Variabler Zusatzbetrag | Wie wird der Erfolg berechnet? |
BaFin empfiehlt bei Wertpapierfonds, insbesondere Ausgabeaufschlag und laufende Kosten wie die jährliche Verwaltungsvergütung zu beachten. Informationen der BaFin zu Kosten von Wertpapierfonds erläutern diese Ebene.
Welche Kosteninformationen sollten Kunden vorab erhalten?
Vorab sollten Beratungsmodell, direkte Vergütung, Zahlungen Dritter sowie geschätzte einmalige und laufende Dienstleistungs- und Produktkosten dokumentiert sein. Je nach Fall kommen Produktunterlagen und Empfehlungsdokumentation hinzu.
Die Ex-ante-Kosteninformation zeigt in den anwendbaren Bereichen vorab die voraussichtlichen Kosten und Nebenkosten der Dienstleistung und der Anlage. Nach § 63 Absatz 7 WpHG sind bei Wertpapierdienstleistungen Kosteninformationen rechtzeitig bereitzustellen; die BaFin erläutert praktische Einzelfragen hierzu in ihren Informationen zu den voraussichtlichen Anlagekosten.
Bei einer Anlageberatung im Anwendungsbereich des WpHG ist außerdem eine Geeignetheitserklärung vorgesehen, die die Empfehlung und ihre Passung zu den erhobenen Angaben erläutert. § 64 WpHG zur Anlageberatung und Geeignetheitserklärung enthält den gesetzlichen Rahmen.
Welche Informationspflichten konkret gelten, hängt unter anderem von der Beratungsleistung, dem Produkt, der Zulassung des Anbieters und dem rechtlichen Rahmen ab.
Honorarberatung und Provision – was ist der Unterschied?
Beim direkten Honorar bezahlt der Kunde die vereinbarte Leistung; bei Provision kommt die Vergütung ganz oder teilweise aus dem Vertriebsweg. Das beeinflusst Anreize, bewertet aber nicht allein die Beratungsqualität.
Die gesetzlich definierte unabhängige Honorar-Anlageberatung ist von allgemeiner Honorarberatung zu unterscheiden. Vor einer Anlageberatung muss nach BaFin-Angaben mitgeteilt werden, ob dieses Modell vorliegt; Provisionen dürfen dann nicht behalten werden. Offizielle Informationen zur Honorar-Anlageberatung beschreiben die Abgrenzung.
Daneben bestehen etwa Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO, Finanzanlagenvermittler sowie Versicherungsberater und -vermittler. Tätigkeitsumfang und Zuständigkeit unterscheiden sich. Die IHK Hannover erläutert Erlaubnis und Registrierung nach § 34h GewO.
| Kriterium | Beratung gegen direktes Honorar | Provisionsbasierte Beratung |
|---|---|---|
| Direkte Rechnung | Üblicherweise ja | Oft keine oder geringere direkte Rechnung |
| Vergütung durch Dritte | Je nach Modell zu klären | Typischer Bestandteil |
| Kostentransparenz | Honorar direkt sichtbar | Provision und Produktkosten gemeinsam prüfen |
| Planbarkeit | Gut bei Festpreis, variabel bei Stunden | Abhängig von Abschluss und Produkt |
| Mögliche Interessenkonflikte | Auch bei Umfang oder Folgeaufträgen denkbar | Unterschiedliche Produktvergütungen können Anreize setzen |
| Produktkosten | Zusätzlich möglich | Zusätzlich möglich |
| Punktuelle Anfrage | Stunde oder Projekt gut abgrenzbar | Abhängig vom verfügbaren Angebot |
| Laufende Betreuung | Pauschale oder Vermögensbezug möglich | Bestandsvergütung oder Servicevereinbarung möglich |
| Vor Abschluss fragen | Leistungsumfang und Endpreis | Provision, Zahler und Produktkosten |
Honorarberatung kann teuer und Provisionsberatung transparent sein. Kein Modell ist automatisch besser.
Rechenbeispiele: So können Finanzberater-Kosten aussehen
Wichtig: Die folgenden Zahlen sind frei gewählte Rechenbeispiele. Sie stellen keine Marktpreise, Empfehlungen oder üblichen Vergütungssätze dar.
Fall 1: Punktuelle Beratung nach Stunden
Vier Stunden Analyse und Gespräche zu je 160 Euro ergeben 4 × 160 Euro = 640 Euro. Ob Umsatzsteuer hinzukommt und welche Vorbereitungszeit zählt, richtet sich nach der Vereinbarung. Produktkosten sind nicht enthalten.
| Position | Berechnungsgrundlage | Beispielbetrag | Noch zu klären |
|---|---|---|---|
| Honorar | 4 Stunden × 160 Euro | 640 Euro | Umsatzsteuer und Zusatzzeit |
Fall 2: Ruhestandsplanung zum Festpreis
Der fiktive Projektpreis beträgt 1.800 Euro und umfasst zwei Gespräche, Analyse, schriftlichen Plan und eine Überarbeitung. Spätere Änderungen werden separat berechnet. Deshalb müssen Projektgrenzen und Zusatzpreise schriftlich feststehen.
| Position | Berechnungsgrundlage | Beispielbetrag | Noch zu klären |
|---|---|---|---|
| Projekt | Definierter Gesamtumfang | 1.800 Euro | Preis weiterer Änderungen |
Fall 3: Laufende Vergütung nach Vermögen
Bei fiktiven 250.000 Euro und 0,80 Prozent ergeben sich 250.000 × 0,008 = 2.000 Euro jährlich, entsprechend rechnerisch rund 166,67 Euro monatlich. 0,80 Prozent ist hier kein marktüblicher Richtwert. Fonds-, Depot- und Transaktionskosten können zusätzlich entstehen.
| Position | Berechnungsgrundlage | Beispielbetrag | Noch zu klären |
|---|---|---|---|
| Jahresvergütung | 250.000 Euro × 0,80 Prozent | 2.000 Euro | Stichtag und Zusatzkosten |
Fall 4: Produktabschluss gegen Provision
Für das Gespräch wird fiktiv keine Rechnung gestellt. Der Vertrieb erhält bei Abschluss beispielhaft 900 Euro; das Produkt verursacht zusätzlich hypothetische laufende Kosten von 300 Euro im ersten Jahr. Die Vertriebsvergütung beträgt 900 Euro, während die betrachteten Gesamtkosten 1.200 Euro ausmachen.
| Position | Berechnungsgrundlage | Beispielbetrag | Noch zu klären |
|---|---|---|---|
| Provision | Fiktive Abschlussvergütung | 900 Euro | Zahler und Empfänger |
| Produktkosten | Fiktive Kosten im ersten Jahr | 300 Euro | Weitere laufende Kosten |
Angebote sind nur bei gleichem Leistungsumfang, Produktannahmen und Zeitraum vergleichbar. Spätere laufende Kosten können einen niedrigen Einstiegspreis relativieren.
So vergleichen Sie zwei Kostenangebote richtig
- Beratungsumfang vereinheitlichen.
- Einmalige Honorare erfassen.
- Laufende Vergütungen erfassen.
- Provisionen und Zuwendungen klären.
- Produktkosten hinzufügen.
- Depot- und Transaktionskosten berücksichtigen.
- Kosten über denselben Zeitraum berechnen.
- Kündigungs- und Wechselmöglichkeiten prüfen.
- Leistungen nach Vertragsabschluss vergleichen.
- Alle Annahmen schriftlich dokumentieren.
| Kosten- und Leistungsposition | Berater A | Berater B | Berater C |
|---|---|---|---|
| Erstgespräch | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Analysehonorar | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Stundenhonorar | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Projektpreis | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Abschlussprovision | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Laufende Vergütung | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Prozentuale Vermögensgebühr | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Produktkosten | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Depotkosten | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Transaktionskosten | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Jährliche Gesamtkosten | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Enthaltene Leistungen | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Kündigungsfrist | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
| Gesamteindruck | Angabe eintragen | Angabe eintragen | Angabe eintragen |
Diese Fragen sollten Sie vor der Beauftragung stellen
- Wie werden Sie für Ihre Beratung vergütet?
- Zahle ich ein Honorar direkt an Sie?
- Erhalten Sie Provisionen oder andere Zuwendungen von Produktanbietern?
- Wie hoch ist Ihre Vergütung in Euro?
- Gibt es laufende Bestandsvergütungen?
- Sind alle Preisangaben inklusive Umsatzsteuer?
- Ist das Erstgespräch kostenlos und welche Leistungen umfasst es?
- Was ist im Festpreis enthalten?
- Welche Leistungen werden zusätzlich berechnet?
- Wird Vorbereitungs- und Dokumentationszeit abgerechnet?
- Gibt es eine maximale Zahl abrechenbarer Stunden?
- Welche Produktkosten entstehen zusätzlich?
- Welche Depot- oder Transaktionskosten können anfallen?
- Wie verändern sich die Kosten bei einem höheren Vermögen?
- Erhalte ich vor dem Abschluss eine vollständige Kostenaufstellung?
- Wie kann ich den Vertrag kündigen und entstehen weitere Kosten?
- Welche Alternativen mit anderer Kostenstruktur wurden geprüft?
- Wie oft werden Kosten und Leistungen überprüft?
Warnsignale bei Kosten und Vergütung
- Keine klare Antwort: Vergütung und Zahler bleiben unverständlich.
- Nur mündliche Preise: Es fehlt ein schriftliches Angebot.
- „Kostenlos“ ohne Erklärung: Die mittelbare Vergütung wird nicht erläutert.
- Produktkosten fehlen: Der Vergleich endet beim Beratungspreis.
- Abschlussdruck: Unterlagen sollen ohne Prüfzeit unterschrieben werden.
- Prozent ohne Eurobeispiel: Die absolute Belastung bleibt unklar.
- Laufende Kosten ohne Leistung: Die Gegenleistung ist nicht definiert.
- Mehrere schwer verständliche Ebenen: Honorar, Provision und Produktkosten werden nicht zusammengeführt.
- Keine Dokumentation: Kosteninformationen werden nicht ausgehändigt.
- Nur erstes Jahr: Langfristige Gebühren fehlen.
- Konfliktfreiheit versprochen: Kein Modell schließt sämtliche Anreize automatisch aus.
- Sichere Kostendeckung versprochen: Eine Empfehlung kann ihre Kosten nicht garantiert erwirtschaften.
Ist der günstigste Finanzberater die beste Wahl?
Bewerten Sie neben dem Preis Qualifikation, Spezialisierung, Analyseumfang, Verständlichkeit, Transparenz, Dokumentation, Erreichbarkeit, Nachbetreuung und mögliche Interessenkonflikte. Mehr Leistung kann teurer sein; ein hoher Preis garantiert keine Qualität.
Vergleichen Sie Zahlen und Nutzen für Ihr Ziel. Über Finanzberater vergleichen, Finanzberater in Ihrer Nähe oder Vermögensberater vergleichen können Sie Standort, Spezialisierung und Vergütungsmodell gemeinsam betrachten.
Schritt für Schritt zu einer transparenten Entscheidung über Finanzberater Kosten
1. Beratungsbedarf definieren
Notieren Sie Ziel, Umfang und gewünschten Zeitraum, etwa Beratung zur Altersvorsorge.
2. Vergütungsmodell erfragen
Klären Sie direkte Honorare, Provisionen und laufende Zahlungen.
3. Leistungsumfang schriftlich festhalten
Definieren Sie Gespräche, Analysen, Dokumentation und Nachbetreuung.
4. Direkte und indirekte Kosten erfassen
Führen Sie Rechnung, Zuwendungen Dritter und mögliche Zusatzgebühren zusammen.
5. Produktkosten ergänzen
Prüfen Sie Abschluss-, Verwaltungs-, Depot- und Transaktionskosten, beispielsweise bei einem Finanzberater für Geldanlage.
6. Mehrere Angebote vergleichen
Nutzen Sie denselben Leistungsumfang und Zeitraum.
7. Erst nach vollständiger Klärung entscheiden
Beauftragen Sie erst, wenn Eurobeträge, Prozentsätze, Vertragsdauer und Kündigung verständlich sind.
Häufige Fragen zu den Kosten eines Finanzberaters
Was kostet ein Erstgespräch beim Finanzberater?
Es kann kostenlos, pauschal oder nach Zeit berechnet werden. Fragen Sie, welche Leistung enthalten ist und wann Kosten beginnen.
Ist ein Finanzberater bei einer Bank kostenlos?
Es kann keine direkte Rechnung geben. Dennoch können Produktkosten, Margen oder Vertriebsvergütungen entstehen.
Wie hoch ist die Provision eines Finanzberaters?
Eine universelle Höhe gibt es nicht. Sie hängt von Produkt, Vertrag, Anbieter und Vertriebsweg ab und sollte in Euro erläutert werden.
Was kostet ein Honorarberater pro Stunde?
Es gibt keinen allgemein gültigen Stundensatz. Verlangen Sie ein individuelles Angebot inklusive Umsatzsteuerhinweis und Aufwandsschätzung.
Kann ein Finanzberater Honorar und Provision erhalten?
Mischmodelle können je nach Tätigkeit und Rechtsrahmen möglich sein. Die gesetzlich definierte unabhängige Honorar-Anlageberatung unterliegt besonderen Regeln. Prüfen Sie die konkrete Zulassung und Vereinbarung.
Sind Produktkosten im Beratungshonorar enthalten?
Meist müssen sie separat geprüft werden. Nur eine ausdrückliche Vereinbarung schafft Klarheit.
Was bedeutet eine prozentuale Vermögensgebühr?
Die Vergütung wird als Prozentsatz einer festgelegten Vermögensbasis berechnet. Lassen Sie sich den Jahresbetrag in Euro zeigen.
Welche Kosteninformationen sollte ich schriftlich verlangen?
Verlangen Sie direkte Honorare, Provisionen, laufende Vergütungen, Produkt-, Depot- und Transaktionskosten sowie Laufzeit, Leistungen und Kündigungsbedingungen.
Fazit: Nicht nur den Preis, sondern die Gesamtkosten vergleichen
Was kostet ein Finanzberater? Die Antwort hängt vom Beratungsumfang, der Komplexität und dem Vergütungsmodell ab. Möglich sind Provision, Stundenabrechnung, Festpreis, laufende Pauschale, vermögensabhängige Vergütung oder eine Kombination. Eine direkte Rechnung ist jedoch nur ein möglicher Teil der Finanzberater Kosten.
Prüfen Sie zusätzlich, ob Produktanbieter Provisionen oder wiederkehrende Vergütungen zahlen und welche Kosten im Produkt selbst entstehen. Abschluss-, Fonds-, Verwaltungs-, Versicherungs-, Depot- und Transaktionskosten können die Gesamtbelastung wesentlich verändern. Ein transparent ausgewiesenes Finanzberatung-Honorar ist ebenso wenig automatisch günstig wie eine Beratung ohne direkte Rechnung automatisch kostenfrei ist.
Vergleichen Sie mehrere Angebote über denselben Zeitraum und mit identischem Leistungsumfang. Lassen Sie sich Prozentangaben in Euro umrechnen und halten Sie Vergütung, Zusatzleistungen und Kündigungsbedingungen schriftlich fest. Welches Modell passt, hängt von Ihrem Anliegen, dem gewünschten Leistungsumfang, dem Betreuungszeitraum, Ihren persönlichen Prioritäten und der konkreten Ausgestaltung ab. Für eine gezielte Suche kann eine Finanzberatung auf Honorarbasis ebenso geprüft werden wie provisionsbasierte oder kombinierte Angebote.
Quellen und weiterführende Informationen
- BaFin: Informationen zur Anlageberatung
- BaFin: FAQ zu den MiFID-II-Wohlverhaltensregeln und Kosteninformationen
- BaFin: Wertpapierfonds und Kosten
- Gesetze im Internet: § 63 WpHG zu Kosteninformationen, § 64 WpHG zur Anlageberatung und § 70 WpHG zu Zuwendungen und Gebühren
- IHK Hannover: Erlaubnis nach § 34h GewO
Stand der inhaltlichen Prüfung: Juli 2026